Pokemon Go und persönliche Sicherheit

Diskutiere Pokemon Go und persönliche Sicherheit im Allgemeines zu Pokémon Go Forum im Bereich Pokémon Go Forum; @Yeroxy Ein wirklich abgedrehter, krasser Vorfall - Du hast mein Mitgefühl! Trotz und alledem: das Maß an Gewaltbereitschaft und ...fragwürdigem...

DackelWackler

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@Yeroxy Ein wirklich abgedrehter, krasser Vorfall - Du hast mein Mitgefühl!

Trotz und alledem: das Maß an Gewaltbereitschaft und ...fragwürdigem Gedankengut in diesem Thread finde ich erschreckend - und bin hier raus <X
 
Rabulist

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Arenaleiter
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hab hier mal ein bisschen aufgeräumt. Bitte lasst die Politik und die Philosophen jetzt raus aus diesem Thema, danke.
 
General Zod

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Dann will ich mal auf @DackelWacklers Anmerkungen ohne Zitate eingehen. Die besten Schutzwaffen mit sich zu führen nützt überhaupt nichts, wenn man nicht bereit ist, diese auch einzusetzen. Und zwar schnell und ohne Skrupel.

Für den einen mag das Gewaltbereitschaft sein, der andere mag einfach nicht zum Opfer werden.
 
Overused

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Ich habe ja kein Problem damit jemandem ins Gesicht zu boxen wenn ich angegrabscht werde. Sobald aber wirkliche Waffen im Spiel sind ist das schon mehr als Selbstverteidigung in meinen Augen.
Das ist ja schon sehr Trumpmäßig was ihr da schreibt. Wenn jeder eine Waffe hätte würde es weniger Tote durch Waffen geben. :S
 
Rabulist

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Arenaleiter
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@Overused kannst deine Aussage bitte vertiefen? Ich habe nämlich absolut keine Ahnung, was du damit sagen willst, also was ist denn "mehr als Selbstverteidigung"?
Jemanden ins Gesicht boxen der dich angrabscht ist noch Selbstverteidigung, jemanden abzuwehren der mit einem Messer auf dich los geht ist etwas anderes?

@General Zod damit hast du vollkommen Recht. Tatsächlich muss man auch noch einen Schritt vorher bedenken: KANN ich die Waffen, die ich mit mir führe überhaupt effektiv einsetzen, ohne mich selbst dabei zu gefährden? Genau da unterschätzen z.B. viele Pfefferspray.
 
General Zod

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Wenn man nicht weiß, wie man seine Schutzwaffen einsetzt und/oder dabei zögerlich und ängstlich vorgeht, läuft man schnell in Gefahr, dass diese gegen einen selbst eingesetzt werden.

Ich fürchte also, man benötigt ein gewisses Maß an Gewaltbereitschaft, um hier effektiv zu sein.

Und BTW kann auch ein Faustschlag ins Gesicht tödlich enden.
 

Krissto

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Iwo meine ich gelesen zu haben, dass man Vorderlader legal mit sich herumtragen kann. ;)

Nee, im Ernst: mehr Waffen - mehr Tote. Gibt´s jetzt auch ne Studie, aber dem Team Intuition war das auch so klar.
 
PhiChi497

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Naja das Problem mit der Selbstverteidigung ist halt folgendes:
Wenn man sich noch nie ofters geprügelt hat, keine Selbstverteidigung aktiv erlernt hat, oder nicht weiss wie man mit Sprays oder anderen Geräten umgeht, ist das alles eine sehr akademische Diskussion. Bin mir ziemlich sicher, dass 99% der Menschen die Pfefferspray oder ähnliches dabei haben nicht in der Lage sind diese im Notfall effektiv einzusetzen.
Da kann man gerne über Rambo philosophieren und sich alles theoretisch schön ausmalen.
Im Endeffekt hilft nur eines, laut schreien und so schnell wie möglich weglaufen.
 
General Zod

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Krissto schrieb:
Iwo meine ich gelesen zu haben, dass man Vorderlader legal mit sich herumtragen kann. ;)
Nur ungeladen. Ist aber eine effektive Schlagwaffe, wie etliche Berichte aus den Koalitionskriegen belegen. ;)

Ansonsten sorgen mehr Schusswaffen sicher nicht für mehr Sicherheit. Aber das würde ich nicht auf Schlagwaffen, wie den hier genannten besonderen Regenschirm übertragen.
 
Knoedel

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Und wenn eine Notwehrsituation eintrifft kannst du als Verteidiger trotzdem Ärger bekommen.
So geschehen in meiner Heimatstadt.
Ein Mädel 16 aktive Judoka wurde von einem 18jährigem belästigt.
Sie hat ihn mehrfach darauf hingewiesen er solle aufhören sie beherrscht Kampfsporttechniken die Folge war lautes Gelächter.
Sie hat ihn mehrfach auf den Asphalt klatschen lassen bis er aufgab.

Anschliessend wurde Sie aus dem Club rausgeworfen da man Ihre Aktion als unverhältnissmässig einstufte.

Tolle Wurst
 
Rabulist

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PhiChi497 schrieb:
Naja das Problem mit der Selbstverteidigung ist halt folgendes:
Wenn man sich noch nie ofters geprügelt hat, keine Selbstverteidigung aktiv erlernt hat, oder nicht weiss wie man mit Sprays oder anderen Geräten umgeht, ist das alles eine sehr akademische Diskussion. Bin mir ziemlich sicher, dass 99% der Menschen die Pfefferspray oder ähnliches dabei haben nicht in der Lage sind diese im Notfall effektiv einzusetzen.
Da kann man gerne über Rambo philosophieren und sich alles theoretisch schön ausmalen.
Im Endeffekt hilft nur eines, laut schreien und so schnell wie möglich weglaufen.
ach ja, dazu hab ich noch einen: ich hab jetzt schon öfter gelesen, dass man in soeinem Fall eher "FEUER" rufen sollte, als "HILFE", denn von ersterem fühlen sich vor allem Anwohner eher selbst bedroht und neigen weniger dazu, das zu ignorieren. Klingt jetzt irgendwie abgebrüht, halte ich persönlich aber durchaus für plausibel und realistisch.
In dem Zusammenhang finde ich auch den "Taschenalarm" nochmnal extra-sinnvoll, weil man den (natürlich nur in entsprechend besieldelten Gebieten) auch schnell mit einem Feueralarm verwechseln kann.
 
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Knoedel schrieb:
Und wenn eine Notwehrsituation eintrifft kannst du als Verteidiger trotzdem Ärger bekommen.
So geschehen in meiner Heimatstadt.
Ein Mädel 16 aktive Judoka wurde von einem 18jährigem belästigt.
Sie hat ihn mehrfach darauf hingewiesen er solle aufhören sie beherrscht Kampfsporttechniken die Folge war lautes Gelächter.
Sie hat ihn mehrfach auf den Asphalt klatschen lassen bis er aufgab.

Anschliessend wurde Sie aus dem Club rausgeworfen da man Ihre Aktion als unverhältnissmässig einstufte.

Tolle Wurst
ja, das sollte man gerade als aktiver Kampfsportler natürlich wissen: im Notwehrparagraph steht eindeutig "die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist zu wahren" und vor Gericht wird da bei Kampsportlern teils sehr hart drauf geachtet (meiner Meinung nach werden da oft genug vollkommen unrealistische Erwartungen an den Verteidiger gestellt, aber das ist halt leider die Situation mit der wir umgehen müssen).

Aus dem Club rausgeworfen werden finde ich da noch eher harmlos und das hat dann auch mit dem Notwehrparagraph nicht so viel zu tun, sondern mit dem Hausrecht. Da ist es einfach oft genug Usus, dass ALLE Streitparteien rausgeworfen werden, vollkommen egal wer angefangen und wer sich nur verteidigt hat.
 
Yeroxy

Yeroxy

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Allerdings gilt auch: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Wenn mich jemand angreift, vielleicht sogar mit einer illegalen Waffe, wird er wohl kaum die Polizei einschalten. Und wenn ich mich erfolgreich zur Wehr setzen konnte, würde ich wohl auch daran tun, es dabei zu belassen. Es garantiert mir ja keiner, dass meine Notwehr im Nachhinein als "verhältnismäßig" ausgelegt wird. Das wäre mir persönlich zu heiß.

Aber wenn ich nur weglaufe, habe ich ja nichts zu befürchten und kann getrost Anzeige erstatten.
 

KlausI

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General Zod schrieb:
Krissto schrieb:
Iwo meine ich gelesen zu haben, dass man Vorderlader legal mit sich herumtragen kann. ;)
Nur ungeladen. Ist aber eine effektive Schlagwaffe, wie etliche Berichte aus den Koalitionskriegen belegen. ;)
:D Sich eine "bayerische" einfangen! Aber alte Vorderlader durften wirklich geladen geführt werden. Hat mich immer etwas verwundert, aber bei den Konstrukteuren des Waffengesetzes wundert einem immer noch vieles. Habe aber gar nicht mitbekommen, dass es jetzt nicht mehr erlaubt ist?
Auf jedem Fall bedarf es da eines "Pulverscheins", wenn Schwarzpulver im Spiel ist. Ansonsten ist es auch wieder "pöse".

Aber ich glaube in diese Richtung sollten wir den Thread nicht abdriften lassen.
 

KlausI

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Rabulist schrieb:
ach ja, dazu hab ich noch einen: ich hab jetzt schon öfter gelesen, dass man in soeinem Fall eher "FEUER" rufen sollte, als "HILFE", denn von ersterem fühlen sich vor allem Anwohner eher selbst bedroht und neigen weniger dazu, das zu ignorieren. Klingt jetzt irgendwie abgebrüht, halte ich persönlich aber durchaus für plausibel und realistisch.In dem Zusammenhang finde ich auch den "Taschenalarm" nochmnal extra-sinnvoll, weil man den (natürlich nur in entsprechend besieldelten Gebieten) auch schnell mit einem Feueralarm verwechseln kann.
Ja und es klingt jetzt erstmal etwas böse. Aber bei einer lautstarken Ruhestörung (auch Einbruch-Alarmsirene) ist die Polizei eher bereit sofort raus zufahren, als bei einem gewalttätigem Konflikt mit mehr als 2-3 Beteiligten.
 
Orangetrucker

Orangetrucker

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KlausI schrieb:
Aber alte Vorderlader durften wirklich geladen geführt werden.
Nein, nein, nein. Seit 1970er Jahren nicht mehr.

Du darfst zwar einschüssige (!) Vorderladerwaffen, deren "Typ" vor einem Stichjahr in den 1870ern entwickelt wurde (nicht Produktionsjahr), wenn Du über 18 bist, frei käuflich erwerben. Du darfst diese aber NIEMALS in der Öffentlichkeit führen (d.h. zugriffsbereit bei Dir tragen, auch ungeladen), Du darfst sie maximal in der Öffentlichkeit transportieren (d.h. vereinfacht gesagt "in einem verschlossenen Behältnis").

Wenn Du diese schiessen willst benötigst Du ein behördlich anerkanntes Bedürfnis (z.B. Sport), einen Sachkundenachweis und eine Sprengstofferlaubnis "nach §27" (aka Pulverschein). Aber auch mit Pulverschein etc. darf man NIEMALS auch nur dran denken, ohne Waffenschein (eine WBK reicht nicht!) diese in der Öffentlichkeit zu führen.

Das gleiche selbe gilt übrigens auch für frei zu erwerbende Luftdruckwaffen und auch für Schreckschuss-/Gas- und Signalpistolen und Revolver.

Das ist ein Verstoss gegen das Waffengesetz und das kann bzw. wird ganz sicher für denjenigen übel. Vollkommen unabhängig von einer eventuellen Notwehrsituation, wird der Verstoss nicht geringer! Waffengesetzverstösse führen ganz schnell zu einer echten Vorstrafe!

Und selbst, falls Du einen kleinen Waffenschein haben solltest, d.h. Du darfst Deine Schreckschuss-Gaspistole in der Öffentlichkeit bei Dir führen: NEVER EVER - NIEMALS. Das kann ganz schnell in eine nicht mehr zu kontrollierende Eskalation führen und Dein Gegenüber hat dann vielleicht sogar etwas "Echtes" dabei und dann stehst Du mit Deinem Spielzeug ganz ganz dumm da!

Wenn man mit Waffen drohen will (auch zur Verteidigung) muss man auch immer bereit und in der Lage sein, diese dann auch sinn- und wirkungsvoll einzusetzen. Das setzt auch voraus, dass man weiss was man macht und es auch kann. Und das sie "echt" sind.

Man darf trotzdem nie vergessen, Notwehr oder Nothilfe ist nicht einfach, auch rechtlich nicht.

Der beste Rat ist, sich so schnell wie möglich aus einer Gefahrensituation wegbewegen: RENNEN ist der beste Tipp!! Solange es noch geht. Ansonsten, den Stolz runterschlucken und "mitspielen". Helden sterben früher...

Es sei denn jeder ist bewaffnet und kann damit umgehen - und das Gegenüber weiss dieses. Prinzip "kalter Krieg" und "Wilder Westen". Da, insbesondere im WW hat das ja sehr gut geklappt. BTW, Hollywood-lügt, im gesamten WW gab es (auch auf die Bevölkerungszahl gerechnet) viel weniger "böse" Waffengewalt, als in jeder größeren deutschen Stadt in einem Jahr. Die wenigen Events wurden eben nur alle zigfach von Hollywood "breitgeklopft".
 
Overused

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@Rabulist
Wie der General schon schrieb, wenn man zum Schutz eine Waffe bei sich trägt muss man auch bereit sein diese einzusetzen. Da sehe ich die Gefahr zur Abwehr mehr Gewalt als nötig anzuwenden.
Klar, Angreifer oder Ich - dann natürlich ich. Ich denke einfach, dass Menschen die Waffen mit sich führen auch in weniger gefährlichen Situation dazu neigen diese zu benutzen.
 
General Zod

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Overused schrieb:
Ich denke einfach, dass Menschen die Waffen mit sich führen auch in weniger gefährlichen Situation dazu neigen diese zu benutzen.
Ich kann jetzt nur von mir sprechen. Vor vielen Jahren wurde mir schon mal wegen einer Nichtigkeit im Münchner U-Bahn-Bereich von einem unbekannten Ausländer angedroht, ich wäre bei der nächsten Begegnung tot. Danach hatte ich lange Zeit einen Teleskopschlagstock in meiner Arbeitstasche mitgeführt, bis ich erfuhr, dass das nicht wirklich legal ist. Seitdem habe ich häufig ein heftiges Pfefferspray dabei. Beides habe ich zum Glück nie einsetzen müssen.
 
Rabulist

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Arenaleiter
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@Overused ahh ok, jetzt verstehe ich was du meintest und ja, ich stimme dir da zu. Wer sich stumpf gesagt einfach nur bewaffnet tut höchstwahrscheinlich niemandem einen Gefallen damit.
 

KlausI

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Orangetrucker schrieb:
KlausI schrieb:
Aber alte Vorderlader durften wirklich geladen geführt werden.
Nein, nein, nein. Seit 1970er Jahren nicht mehr.
Bist Du Dir da sicher? Ich bin da kein Spezialist, habe aber gerade nachgeschaut:

WaffG § 2 Absatz 4 verweist auf Anlage 2 Abschnitt 3:
Erlaubnisfreies Führen von Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden sind.

Also ich würde das schon so interpretieren, dass diese Waffen ohne Probleme geführt werden können. Oder wird das woanders nochmal wieder ausgehebelt?
 
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