Corona

Diskutiere Corona im Smalltalk Forum im Bereich Gesprächsrunde; Hilft mir am Ende ja nicht, wenn ich zu der Gruppe mit dem Nierenschaden gehöre.
Yin

Yin

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Es würde aber vielleicht bei der Einordnung helfen, sich ein etwas umfassenderes Bild zu machen. Allein schon die Tatsache, dass sich der Kurs von Biontech in den vier Wochen zuvor mal eben verdoppelt hat, läßt den aktuellen "Einbruch" doch in einem etwas anderen Licht erscheinen.

Hilft mir am Ende ja nicht, wenn ich zu der Gruppe mit dem Nierenschaden gehöre.
 

Weynard21

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Am Ende wird durch das Ende der kostenfreien Tests aus meiner Sicht folgendes gefördert:

- mehr unerkannte Delta Infektionen (ob und für das schlimm ist, kann man noch nicht genau sagen. Hängt wohl auch bei Geimpften stark vom Vakzin ab, siehe Israel)
- Restsurant/Kneipen Sterben
- Einzelhandel verlagert sich wieder bzw. noch mehr Richtung online
- Aufleben der Schwarzarbei
Das Problem ist halt die vollkommen fehlende innere Logik der Maßnahmen, die so beschlossen werden.

So reagierte meine Uni am 02.08.:

„Wichtig:

  • Auch bei Zweifach-Impfung mit offiziellem Nachweis oder einer ärztlich dokumentierten Genesung ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich, da das Virus weiterhin übertragbar ist.
  • Ohne ein aktuelles negatives Testergebnis kannst Du leider nicht an den Klausurprüfungen und Einsichtnahmen am Standort teilnehmen oder den Standort betreten. „
Das ist persönlich sehr lästig, aber in sich logisch (und nach meiner Kenntnis auch auf Basis der Fakten).

Umgekehrt könnte man auch sagen: OK, die meisten hatten jetzt die Chance, sich impfen zu lassen – das geht so ja nicht weiter mit den Lockdowns: für den Rest setzen wir auf Mut zur Lücke.

Dann könnte man immer noch Maskenpflicht im ÖPNV und Lebensmittelläden haben (wo man halt hinmuss, ob man hinwill oder nicht) – oder Pflichttests auf Arbeit.

Aber dann wäre ansonsten das Gebot der Logik, halt alle restlichen Einschränkungen für Orte, an denen man sich mehr oder minder freiwillig befindet, aufzuheben. Jaja, auch da wird man Ausnahmen brauchen, aber gar nicht mal so viele.

Wenn aber die Schlussfolgerung ist, dass die Impfquote (die man ja scheinbar nicht mal kennt (!!)) zu niedrig ist für den zweiten Weg, ist es halt vollkommen absurd und unlogisch die kostenfreien Tests für Ungeimpfte abzuschaffen. Und das versteht auch einfach jeder.
 
Orangetrucker

Orangetrucker

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Auch bei Zweifach-Impfung mit offiziellem Nachweis oder einer ärztlich dokumentierten Genesung ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich, da das Virus weiterhin übertragbar ist.
Diese Regelung dürfte, nicht erst, wenn die kostenlosen Bürgertests weggefallen sind, einer rechtlichen Prüfung nicht Stand halten. Das dürfte den jeder Richter sowas von um die Ohren hauen. Zumal sie sich als staatliche "Behörde" damit ja komplett außerhalb bestehenden "staatlichen" Rahmen-Verordnungen bewegen, insbesondere außerhalb des "staatlichen" Linie "Geimpft = Freigeimpft". Im Zweifelsfalls kann man ja sogar aus dem Studium fliegen, wenn ich an einer Pflichtklausur nicht teilnehmen darf. Gut, die Uni könnte mit den Hausrecht argumentieren, aber die Uni ist "staatlich" bzw. erfüllt eine öffentlich rechtliche oder "staatliche" Aufgabe. Insbesondere, wenn der Zugang zu einer staatlichen Dienstleistung mit einer Pay-Mauer (außerhalb der geltenden gesetzlichen Gebührenordnung) verhindert wird. Der private Blumenladen von nebenan könnte so handeln, ja, die öffentliche Hand aber nicht (solange deren Regelung der "öffentlichen Linie", d.h. der Coronaverordnung des betreffendes Bundeslandes, widerspricht - entscheidend ist, was dort drinsteht, nicht was die Uni sagt). Nicht einmal Läden der lebensnotwendigen Grundversorgung, die deshalb ja priviligiert sind, dürften so vorgehen.

Ich tippe, da warten sicherlich schon etliche Jurastudenten freudig-zittrig drauf, die Uni "als Hausarbeitsprojekt" (oder als "Abschlussarbeit") zu verklagen ;)

In Niedersachsen gilt (ein FAQ-Auszug auf Basis der Coronaverordnung des Landes und des Bundes - von der Seite der Staatskanzlei), tippe das sieht in allen Bundesländern so aus.

F: Stimmt es, dass jetzt in Niedersachsen in allen Bereichen (d.h. auch in der Uni -ed) geimpfte und vollständig genesene Personen aktuell negativ getesteten Personen gleichgestellt werden?
Q: Ja, so ist es, das ergibt sich aus der Ausnahmenverordnung des Bundes vom 9. Mai sowie bereits seit dem 19. April aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Für vollständig geimpfte und vollständig genesene Menschen gelten automatisch all diejenigen Lockerungen, die bislang nur für Menschen mit negativen Corona Test gelten.

Und daran ist auch eine Uni zwangsweise gebunden, ob sie es wollen oder nicht, und dabei ist es auch vollkommen egal, was sie sagen.
 
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PhiChi497

PhiChi497

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Hilft mir am Ende ja nicht, wenn ich zu der Gruppe mit dem Nierenschaden gehöre.
Das Problem mit diesem Ansatz ist, es gibt immer einen den es trifft (Blitz, Lotto, Krebs, Unfall ... ). Wenn man davor Angst hat, dass man diese Person sein könnte, dann hat man eigentlich schon verloren und kann gleich aufgeben.

Es geht darum das Risiko entsprechend einzuordnen und dann die Entscheidung zu treffen.
 
PhiChi497

PhiChi497

Arenaleiter
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So reagierte meine Uni am 02.08.:

„Wichtig:

  • Auch bei Zweifach-Impfung mit offiziellem Nachweis oder einer ärztlich dokumentierten Genesung ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich, da das Virus weiterhin übertragbar ist.
  • Ohne ein aktuelles negatives Testergebnis kannst Du leider nicht an den Klausurprüfungen und Einsichtnahmen am Standort teilnehmen oder den Standort betreten. „
Sorry will dir nichts unterstellen, aber sowas glaube ich erst wenn ich das offiziell auf der Uni Homepage sehe. Weil das sieht mir irgendwie nach Fake News aus
 

Weynard21

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Sorry will dir nichts unterstellen, aber sowas glaube ich erst wenn ich das offiziell auf der Uni Homepage sehe. Weil das sieht mir irgendwie nach Fake News aus
Du bist süß - ich habe mir die Email also ausgedacht :D?

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,

um Deine und unsere Gesundheit zu schützen tritt bezugnehmend auf die lokale Inzidenzentwicklung ab Montag, 02.08.2021 die Testpflicht beim Betreten des Campus in Kraft.

Solltest Du eine Prüfung am Campus schreiben oder einen Termin vor Ort wahrnehmen, muss den Mitarbeiter:innen ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test oder Schnelltest) vorgelegt werden:

PCR-Test oder Schnelltest:
  • Dein Testergebnis (PCR- oder Schnelltest) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Der Test muss eindeutig datiert und
  • Der Test muss Deiner Person (Vor- und Nachname) zuzuordnen sein.
  • Sollte Dein Testergebnis positiv sein, gib uns eine Rückmeldung per E-Mail und begib dich umgehend in Quarantäne.
Wichtig:
  • Auch bei Zweifach-Impfung mit offiziellem Nachweis oder einer ärztlich dokumentierten Genesung ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich, da das Virus weiterhin übertragbar ist.
  • Ohne ein aktuelles negatives Testergebnis kannst Du leider nicht an den Klausurprüfungen und Einsichtnahmen am Standort teilnehmen oder den Standort betreten.

Bei Rückfragen kannst Du uns wie immer jederzeit kontaktieren.

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PhiChi497

PhiChi497

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Nein, das wollte ich damit gar nicht sagen. Momentan wird soviel Fake News verbreitet usw ... Sorry war keine Unterstellung.

Aber zum Thema:
Laut Google ist der Träger einer IU eine GmbH und somit nicht ein Bundesland. Damit können sie machen was sie wollen.

Hatte mich schon gewundert. Eine "normale" (sorry) Uni würde nie so eine Entscheidung treffen. Vielmehr noch, die sind so "verbeamtet", da ist überhaupt niemand in der Lage / Willens überhaupt eine Entscheidung zu treffen. Die warten immer auf die Vorgaben des Landes.
 
Orangetrucker

Orangetrucker

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Aber zum Thema:
Laut Google ist der Träger einer IU eine GmbH und somit nicht ein Bundesland. Damit können sie machen was sie wollen.
Nicht ganz. Denn auch private Universitäten agieren teilweise im öffentlichen Auftrag, insbesondere, wenn Abschlüsse eine Art von "staatlicher Anerkennung" haben bzw. ihr "Tun" durch staatliche Privilegien besser gestellt werden, als normale Privatunternehmungen - dann unterliegen ihre (Haus-) Rechte einem gesetzlichen Rahmen. Siehe das Beispiel "Läden der Grundversorgung". Die können durch Hausrecht auch nicht mehr "alles" machen, was sie wollen.

Die IU ist durch das Thüringer Hochschulgesetz "akreditiert" und unterliegt vollumfänglich diesem Gesetz und dessen Beschränkungen (der eigenen Rechte, Ausgestaltungsfreiheiten des Eigentümers) - und ob dieses Gesetz dem Hausrecht der Uni, das uneingeschränkte Recht gibt, gesetzlich verbriefte Rechte der "schwächer gestellten Vertragspartner" so elementar stärker (in Hinsicht auf die geltenden Länder- und Bundes-Corona-Gesetzgebung) zu beschränken, mich sozusagen indirekt vom Studium auszuschliessen, ist zumindest sehr fragwürdig. Für meine Privatwohnung könnte ich das sicherlich ... aber in dem Fall der semi-öffentlichen IU wäre ich mir nicht so sicher, egal wie privat der Betreiber ist.
 
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PhiChi497

PhiChi497

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Kann sein, kann ich aber nicht beurteilen. Ich denke mir nur, wenn die so eine Entscheidung treffen, dann haben die das vorher ordentlich geprüft.
 
Orangetrucker

Orangetrucker

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Kann sein, kann ich aber nicht beurteilen. Ich denke mir nur, wenn die so eine Entscheidung treffen, dann haben die das vorher ordentlich geprüft.
Wenn dem immer so wäre, dann bräuchten wir ja keine Gerichte ;)

Das ist wie bei Mietverträgen, AGB etc., man versucht's halt und wenn keiner dagegen vorgeht, komme ich mit meinen Vorstellungen durch, egal wie legal diese sein sollten. Und so arbeiten sogar öffentliche Verwaltungen. Einer meiner Profs meinte mal, 50% aller Verwaltungsakte sind "rechtlich falsch" und davon wären nur 50% irrtümlich falsch...
 
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Starblind1

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Die IU ist durch das Thüringer Hochschulgesetz "akreditiert" und unterliegt vollumfänglich diesem Gesetz und dessen Beschränkungen (der eigenen Rechte, Ausgestaltungsfreiheiten des Eigentümers) - und ob dieses Gesetz dem Hausrecht der Uni, das uneingeschränkte Recht gibt, gesetzlich verbriefte Rechte der "schwächer gestellten Vertragspartner" so elementar stärker (in Hinsicht auf die geltenden Länder- und Bundes-Corona-Gesetzgebung) zu beschränken, mich sozusagen indirekt vom Studium auszuschliessen, ist zumindest sehr fragwürdig.
Da muss ich -als Jurist - dem OT zustimmen. Falls Dich die Testpflicht stört (und mich würde Sie als doppelt geimpfter stören), würde ich das an Deiner mal von nem Anwalt überprüfen lassen.

Kann mir kaum vorstellen, dass diese Regelung hält, zumal die “staatlichen“ Unis mit sowas sicher nicht durchkämen. Und wenn private Hochschulen die Gleichstellung mit den staatlichen wollen, sollte es auch in diesem sensiblen Bereich identisch geregelt sein.
 

Weynard21

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Da muss ich -als Jurist - dem OT zustimmen. Falls Dich die Testpflicht stört (und mich würde Sie als doppelt geimpfter stören), würde ich das an Deiner mal von nem Anwalt überprüfen lassen.

Kann mir kaum vorstellen, dass diese Regelung hält, zumal die “staatlichen“ Unis mit sowas sicher nicht durchkämen. Und wenn private Hochschulen die Gleichstellung mit den staatlichen wollen, sollte es auch in diesem sensiblen Bereich identisch geregelt sein.
Ich stimme Euch zu, es ist halt irrelevant. Mein Studium ist allgemein schon recht nah an seinem Ende -> alle Streitigkeiten kosten im Zweifelsfall einfach Zeit, und ein mögliches "positives" Resultat wäre, dass ich Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt ohne solche Vorbedingungen machen kann - ein klassischer Pyrrhussieg.
 
Starblind1

Starblind1

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Verstehe ich gut, bedeutet nur weiteren Stress vor der Prüfung.

Aber es gibt auch Eilverfahren vor Gericht, da bekommst du innerhalb weniger Tage ein (vorläufiges) Urteil, nennt sich einstweilige Verfügung.

Aber ich kann nachvollziehen, wenn Du Dir das nicht zusätzlich zur Prüfung antun willst. Es ging ja auch hauptsächlich um die Frage, ob die Hochschule so etwas verlangen darf.

Ich wünsche Dir trotz, aller Querelen, eine erfolgreiche Prüfung 🙋🏻
 
Yin

Yin

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Interessant sind wirklich die Erkenntnisse aus Israel, da aktuell die Zahlen der geimpften und dennoch erkrankten steigen.

- niemand kann wirklich sagen ob und wie gut das eigene Immunsystem durch die Impfung aktiviert wurde (ok, grundsätzliches Problem bei jeder Impfung, klar)
- Biontech verliert wohl recht schnell die Wirksamkeit, vor allem bei älteren Menschen

Ich ahne schon wohin die Reise geht.
 
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