Orangetrucker
Meister
- Mitglied seit
- 02.11.2016
- Beiträge
- 6.623
"Schilder für Orte", aber keine Wegweiser zu den Orten. OK sind Tafeln mit Informationen zu den Objekten und wenn diese wit genug weg stehen, dann können diese zusätzlich zählen. Zum Beispiel eine Warte (historischer Wachturm), wenn in einigen 100 Meter ein Aussichtspunkt mit Blick über die Warte "in der Landschaft" liegt und dort ein Schild mit Infos steht, dann darf a) die Warte selbst ein POI und b) die abgesetzte Info-Tafel ein weiterer POI sein.Schilder für Orte/Objekte, die bereits Wayspots sind: Zulässig,
... Wanderwegmarkierungen .... wenn sie den Pfadnamen auf dem Wegweiser tragen.Wegmarkierungen, Distanzmarkierungen usw.: Zulässig, wenn sie einen Pfadnamen besitzen.
Reine Wegweiser "Burg Schreckenstein da lang, 1 km" ist ein Nichts Komma Nichts. Ebenso das gelbe Schild an der Landstrasse, "120 km Hamburg, da lang", oder die roten oder grünen Radwegschilder "1 km zum Baggersee, da lang". Nada!