@Rabulist
Ja, die ganze Thematik ist schon tricky. Was sicherlich auch daran liegt, dass der Diskussionsgegenstand einfach zu verwässert ist.
Die Frage, wem der virtuelle Raum gehört, sollte dazu vielleicht etwas eingegrenzt werden. Inwiefern hängt also die virtuelle Räumlichkeit an der realen? Google Maps Street View bspw. basiert auf der realen Welt, dennoch ist es durch die Funktion auch virtuell. Pokemon Go nutzt nur die geographische Realität. Arenen und Stops sind virtuell, dennoch basieren sie durch Fotos und Namen auf realen Dingen. Das macht es so schwierig zu differenzieren und erinnert mich an die endlose Frage, ob Spiritualität auch ohne Religion existieren kann.
Ich denke, mehr oder weniger fließen mehrere Kriterien in einen virtuellen Raum ein, weswegen er nie nur einem Individuum oder einer Institution gehören kann. Aber das ist meine Theorie.
Sicherlich kann der virtuelle Raum unendlich sein in der Vorstellung oder beim "Platz"...aber das ist er meistens nicht, denn er basiert auf Daten, die auch ihre Grenzen haben. Erweiterbar ja, aber aktuell eben noch nicht unbegrenzt. Jedes VR-Spiel beispielsweise hat ein Ende und nur eine bestimmte eingegrenzte Welt.
Pokemon Go spielt sich beispielsweise auf der gesamten Welt ab. Aber nicht darüber hinaus und dieser Raum wird auch nicht erweitert auf den Mars oder so. Da kann man Grenzen erkennen. Es entwickelt sich durch neue Quests, Pokemon, Stops, etc., aber der Raum ist begrenzt.
@Zecka001
Da stimme ich dir weitestgehend zu. Im virtuellen Raum bewegt man sich in dem des Schöpfers (wie göttlich und transzendent :'D). Theoretisch kann man da also das Hausrecht dessen als Regelung ansehen. Beeinflusst dies allerdings die reale Welt, so gelten deren Regeln.