Hier noch was für Freunde des Kleingedruckten. Bitte alle Regeln beachten! (Ganz unten dann Ironie off und Fred wegen Endlosschleife bitte schließen)
2. Die Nutzung des Kleingartens
2.1 Bewirtschaftet werden die Kleingärten ausschließlich vom Pächter und von seinen zum Haushalt gehörenden Personen. Nachbarschaftshilfe ist kurzfristig gestattet. Bei längerer Dauer ist der Vorstand zu informieren. Eine Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
2.2 Der Kleingarten ist in gutem Kulturzustand zu halten und ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn der Kleingarten zu Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung des Pächters und seiner Angehörigen dient. Mindestens ein Drittel der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein. (1/3 Grabeland)
In Fragen der gärtnerischen Nutzung wird dem Kleingärtner empfohlen, sich ständig weiterzubilden und die Fachberatung des Vereins zu nutzen.
2.3. Die Anpflanzung und Aufwuchs von ausgesamten Park- und Wald- sowie Walnussbäumen ist nicht erlaubt. An Ziergehölzen sind nur halbhohe Arten und Sorten von maximal 2,50 Meter zulässig. Das Anpflanzen von Gehölzen, die als Wirtspflanzen bzw. Zwischenwirte für Feuerbrand gelten, ist nicht gestattet.
Bei Kern- und Steinobstgehölzen sind Niederstämme, die als Busch-, Spindel- oder Spalierbaum gezogen werden können, der kleingärtnerischen Nutzung angemessen.
Halbstämme sollten vorwiegend als Schattenspender angepflanzt werden.
In Parzellen bis 100 m[sup]²[/sup] dürfen keine Bäume gepflanzt werden.
2.4. Beim Anpflanzen von Obstbäumen und Beerensträuchern werden folgende Pflanzabstände empfohlen, die Grenzabstände sind verbindlich: