Orangetrucker
Meister
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- 02.11.2016
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- 6.624
Och... in der Besucherordnung des Westfalenparks steht doch aber
"... das Mitbringen und das Verzehren von alkoholischen Getränken außerhalb der Gastronomieeinrichtungen im Park nicht erlaubt,", d.h. doch aber im Umkehrschluss, dass es in den Gastronomieeinrichtungen im Park, etwas richtiges zum Trinken geben wird.
https://www.dortmund.de/media/p/westfalenpark_4/downloads_3/Besucherordnung.pdf
Dortmund liegt doch nicht in Mauretanien oder Saudi Arabien!
Wir werden uns auch ganz sicher zwischendrin mal für 1-2-3 Stündchen ausgiebig so eine Einrichtung anschauen, hoffentlich sind das gemütliche, aber entsprechend große Biergärten - mit leckerer Currywurst Pommes (und Spawnpunkten), und das eine oder andere kühle Dortmunder vom Fass geniessen. Genau das war auch eine der (die) Bedingungen dafür, das mich das beste Frauchen von allen, aber militante Nichtspielerin, das Wochenende in den Park begleitet.
"... das Mitbringen und das Verzehren von alkoholischen Getränken außerhalb der Gastronomieeinrichtungen im Park nicht erlaubt,", d.h. doch aber im Umkehrschluss, dass es in den Gastronomieeinrichtungen im Park, etwas richtiges zum Trinken geben wird.
https://www.dortmund.de/media/p/westfalenpark_4/downloads_3/Besucherordnung.pdf
Dortmund liegt doch nicht in Mauretanien oder Saudi Arabien!
Wir werden uns auch ganz sicher zwischendrin mal für 1-2-3 Stündchen ausgiebig so eine Einrichtung anschauen, hoffentlich sind das gemütliche, aber entsprechend große Biergärten - mit leckerer Currywurst Pommes (und Spawnpunkten), und das eine oder andere kühle Dortmunder vom Fass geniessen. Genau das war auch eine der (die) Bedingungen dafür, das mich das beste Frauchen von allen, aber militante Nichtspielerin, das Wochenende in den Park begleitet.