Das ist lediglich ein "geistiger Leitfaden" des Bundes für die Länder, Kommunen oder sonstigen zuständigen (Ordnungs-) Behörden, die es jetzt (arbeits-, entscheidungs- bzw. verantwortungstechnisch) einfacher haben. Der ist aber weder für den Bürger, noch für die zuständigen Behörden bindend. Unsere Bundesrepublik ist eben ein föderaler Bundesstaat ("Bund von Staaten", die
United States of Germany) und der Bund selbst hat in diesem Rechtsbereich, wie in sehr vielen anderen, halt keinerlei Rechte, sondern nur die Bundesländer bzw. die zuständigen örtlichen (Ordnungs-) Behörden. Diese sind zwar nun etwas angehaltener ihre Regelungen möglichst im Rahmen dieses "Leitfadens" zu erlassen, sie sind aber trotzdem vollkommen frei, "drunter" zu bleiben oder in begründeten Fällen auch mal nötigenfalls "drüber" zu gehen.
Wenn man sich als Bürger aber freiwillig an diesen Leitfaden hält, macht man erst einmal aber nichts bis wenig falsch, es sei denn "meine" zuständigen Behörden haben zufällig schärfere Regeln erlassen (was jetzt aber eher etwas
unwahrscheinlicher geworden ist). Und man kann sich, als "einfacher" Bürger, nun etwas 'besser' versuchen vor dem dem Richter mit "aber Merkel hat doch gesagt, dass..." rauszureden. Ob das dann aber auch gut geht, oder nicht, 1-2-3, sagt Dir dann das Licht (oder
Michael Schanze).
Der Grundsatz "Bundesrecht steht über Landesrecht" gilt (sehr vereinfacht gesagt) nur in den (wenigen) Fällen, in denen der Bund die alleinige "Rechtshoheit" hat (
Stichwort: die erst 2018 - nach einer Volksabstimung - abgeschaffte Todesstrafe in Hessen). Ansonsten müssen die Länder "zustimmen" oder sie haben selbst eine eigene "gesetzgeberische" Hoheit. Vereinfacht gesagt ....